Behandlungsangebot

Sprechstunde:

In der Sprechstunde nehmen wir uns umfassend Zeit für ihr Anliegen. Basierend auf den persönlichen Gesprächen und einer gegebenenfalls erforderlichen symptomspezifischen Testdiagnostik entwickeln wir gemeinsam individuell auf Sie zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten.

Die Sprechstunde ist, wenn sie über die gesetzliche oder private Krankenkasse abgerechnet werden soll, in jedem Fall die Voraussetzung für alle weiteren Behandlungsoptionen.

An die psychotherapeutische Sprechstunde kann sich eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen.

Akutbehandlung:

Eine psychotherapeutische Akutbehandlung ist möglich, wenn Sie sofort Hilfe benötigen – beispielsweise nicht mehr arbeitsfähig sind. Die Akutbehandlung umfasst für Erwachsene bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten.

Sie ersetzt keine Psychotherapie, sondern ist als Krisenintervention gedacht. An die Akutbehandlung kann eine Psychotherapie (Einzel- oder Gruppe) anschließen.

Voraussetzung für den Beginn einer Akutbehandlung ist eine vorausgegangene Sprechstunde.

Einzeltherapie:

Bei der Einzeltherapie geht es wie bei der Gruppentherapie darum, in einer vertrauensvollen Umgebung die grundlegenden Faktoren einer Symptomatik herauszuarbeiten, Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen mich selbstbestimmt mit meinen eigenen Idealen und Vorstellungen entsprechend zu verhalten und alltagstauglich umzusetzen.

Voraussetzung für den Beginn einer Einzeltherapie ist auch hier eine vorausgegangene Sprechstunde.

Gruppentherapie, der Königsweg:

Die störungsspezifische Gruppentherapie ist mein persönliches „Steckenpferd“. Jede Gruppe hat ihren thematischen Schwerpunkt. Durch die verbindenden Erlebnisse entstehen viele Aha-Effekte, die zur Potenzierung der Erfahrungen und Erfolge führen.

Gruppenthemen:

  • Angst, Panik, Phobie
  • Schmerz
  • Depression, Burnout, Trauer
  • Angehörige von psychisch Erkrankten und pflegenden Familienangehörigen